Bedienungsanleitungen werden häufig als reines „Muss“ von Herstellern bewertet, nicht aber ein wichtiges Moment der Kundeninformation und Dokumentation des eigenen Qualitätsanspruchs. Bedienungsanleitungen gibt es zunehmend in digitaler Form. Das kann Geld sparen, stellt aber häufig auch eine Hürde dar, denn nicht immer und überall ist die digitale Version abrufbar. Oft verschwinden digitale Betriebsanleitungen mit den Jahren. Qualitätsprodukte haben aber eine lange Lebenszeit. Nicht zuletzt fordert der Gesetzgeber auf EU-Ebene weiterhin die Existenz einer Bedienungsanleitung in gedruckter Form.

Aus diesem Grund stehen wir als ECO-DRUCK unseren Kunden für die Zeit in der papierhafte Bedienungsanleitungen jedem Produkt beigefügt werden müssen, mit intelligenten Druckprodukten und allen notwendigen Dienst- und Serviceleistungen, mit Rat und Tat zur Seite.

Den Weg ins Digitale, z.B. der Bestellung von Betriebsanleitung on demand durch den Nutzer, beschreiten wir bereits erfolgreich.

Was weiß Wikipedia dazu?

„Eine Gebrauchsanleitung oder Gebrauchsanweisung ist eine Sammlung von Informationen für Benutzer zum sicheren und bestimmungsgemäßen Umgang mit einem Produkt. Der Begriff „Gebrauchsanleitung“ entstammt der deutschen Übersetzung der IEC/IEEE 82079-1, die das Erstellen von Gebrauchsanleitungen regelt und wo der Begriff im Original englisch Instructions for use heißt. … Er wird häufig als Sammelbegriff oder als Synonym zu weiteren Bezeichnungen verwendet wie z. B. Gebrauchsanweisung, Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung oder Benutzerhandbuch, für die es jedoch keine einheitliche Norm oder Festlegung gibt. …

Der Hersteller eines technischen Produktes hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung erfüllen muss; diese ist daher ein Bestandteil des Produkts. Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern (§ 3 Abs. 4 Produktsicherheitsgesetz).“

Quelle: www.wikipedia.org

Welche gesetzlichen Anforderungen stellt die EU?

„Betriebsanleitung in Papierform oder Digital

Eine der entscheidenden Fragen in Zusammenhang mit Digitalisierung und der neuen Maschinenrichtlinie ist, ob es ausreichend ist, die Betriebsanleitung für Maschinen- und Anlagen rein digital bereitzustellen, oder ob die Bereitstellung in Papierform zusätzlich erforderlich ist.

Obwohl die bisherige Maschinenrichtlinie dazu keine Bestimmung enthält, ist der Hersteller zur Lieferung der Papierversion verpflichtet. Laut Artikel 5 Absatz 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller die Betriebsanleitung zur Verfügung stellen. Diese Anforderung kann durch eine Papierversion der Betriebsanleitung oder weiterer Informationen erfüllt werden. Die Übermittlung der Informationen auf elektronischem Weg –parallel zum Papier-, also eine Möglichkeit, z. B. zum Download, ist nur zulässig, wenn diese Möglichkeit dem Kunden immer zur Verfügung steht. Diese formale Anforderung wird vermutlich auch in der neuen Maschinenrichtlinie bestehen bleiben.

Hilfreich ist es jedoch, die Betriebsanleitung sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form und im Internet zur Verfügung zu stellen. Der Benutzer kann sich so die elektronische Fassung bei Bedarf herunterladen und ein Exemplar der Betriebsanleitung beschaffen, falls das Papierexemplar verlorengegangen sein sollte. Diese Vorgehensweise erleichtert auch gegebenenfalls erforderliche Aktualisierungen der Betriebsanleitung. Zusätzlich zur elektronischen Form muss jedoch die zum Kaufzeitpunkt gültige Betriebsanleitung immer in Papierform übermittelt werden.“

Gerne optimieren wir Ihren Bedarf – das spart!